Berlin (AP) Vor dem Berliner Kammergericht hat am Dienstag der Prozess gegen drei Mitglieder der Neonazi-Band «Landser» begonnen. Damit kommt erstmals eine Anklage der Generalbundesanwaltschaft gegen rechtsextreme Musiker wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Der 38 Jahre alte Bandleader, sein 25 Jahre alter Bassist und der 27 Jahre alte Schlagzeuger haben laut Anklage in ihren rechtsextremen Liedtexten jahrelang massiv gegen Ausländer und Juden gehetzt.
Die drei Angeklagte verweigerten zu Prozessbeginn die Aussage. Der mutmaßliche Rädelsführer trug einen Zopf und Ohrringe. Die beiden Mitangeklagten erschienen kahlrasiert und verfolgten das Verfahren äußerlich unbeeindruckt. Nach ihrer Festnahme im Herbst 2001 hatten sie einen bis mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen.
Bundesanwalt Wolfgang Siegmund bezeichnete das Verfahren am Dienstag als «Neuland». Es ist die erste Anklage der Bundesanwaltschaft gegen eine Neonazi-Band. Verfahren gegen Skinhead-Bands seien in der Vergangenheit oft daran gescheitert, dass Äußerungsdelikte in rechtsextremen Liedtexten nach sechs Monaten verjährten, erklärte Siegmund.
Die Bildung einer kriminellen Vereinigung kann mit maximal fünf Jahren Haft bestraft werden. Der Verteidiger des Bandleaders, Arnold Wendorff, nannte das Verfahren eine «Musteranklage». Er bezweifle, dass sich der Tatvorwurf einer kriminellen Vereinigung halten lasse, sagte er am Rande der Verhandlung.
Die wegen Propaganda- oder Eigentumsdelikten vorbestraften Musiker müssen sich außerdem wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhass und Aufrufen zu Gewalttaten an Ausländern und Juden verantworten. In Liedtexten sollen sie auch zum Mord am Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, aufgerufen haben.
Bundesanwalt Siegmund warf den drei Musikern vor, mit Hilfe einer konspirativen Struktur die «arische Revolution» propagiert zu haben. Musik und Cover der CDs mit den Titeln «Landser», «Deutsche Wut- Rock gegen Oben» und «Ran an den Feind» wurden unter anderem in Schweden, den USA, England und Polen produziert und auch in Tschechien vertrieben. Lieder der CDs heißen «Zigeunerpack», «Polackentango» und «Döner-Skins».
In einem Text wird dazu aufgerufen, die gesamte Bevölkerung des ausländerreichen Stadtteils Berlin-Kreuzberg mit Strychnin im Trinkwasser zu vergiften. Politiker seien als korrupte Ratten bezeichnet worden. Außerdem hätten die Musiker gefordert, einen Angriffskrieg gegen Israel zu führen und den Berliner Reichstag auszuräuchern, sagte Bundesanwalt Siegmund.
Die Skinhead-Band «Landser» gehört zu den populärsten Bands der einschlägigen Szene. Sie existierte bereits Ende der 80er Jahre. Insgesamt wurde gegen fünf Bandmitglieder ermittelt. Das Verfahren gegen den Produzenten und einen früheren Schlagzeuger wurde abgetrennt.
Im Berliner Prozess gegen die drei Musiker hatte das Kammergericht den Anklagepunkt der kriminellen Vereinigung Anfang 2003 zunächst zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ihn aber nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft weitgehend bestätigt. Formal erstreckt sich dieser Vorwurf jetzt nur auf die Jahre von 1993 bis 1997. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Weißbrodt stellte jedoch klar, dass eine Verurteilung wegen Tateinheit auch für den Zeitraum danach in Betracht kommt. Bis zum Sommer stehen 17 Verhandlungstage auf dem Programm. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
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